Auslieferung an die USA: Geht es Kim Dotcom an den Kragen?

Schlechte Nachrichten für Kim Dotcom: Ein neuseeländisches Gericht will den umstrittenen Internetunternehmer jetzt doch an die USA ausliefern lassen. Schon seit Jahren versucht die US-Regierung, Neuseeland zu einer Auslieferung zu bewegen, damit Kim Dotcom in den USA vor Gericht gestellt werden. Dabei geht es vor allem um die umfangreichen Urheberrechtsverletzungen, die Kim Dotcom zur Last gelegt wurden.

Jahrelang konnte man über den Dienst Megaupload urheberrechtlich geschütztes Material wie Filme und Software downloaden. Der Zugang zu dem Portal war kostenpflichtig, Kim Dotcom hat mutmaßlich Millionen von Dollar mit Megaupload umgesetzt. Angeblich soll Dotcom mit seinen Partnern 25 Millionen Dollar an Werbeeinahmen und weitere 150 Millionen Dollar an Abogebühren eingenommen werden.

Kim Dotcom drohen 20 Jahre Haft im US-Knast für 500 Millionen Dollar Schaden

Kreise der Filmindustrie beziffern den von Megaupload angerichteten Schaden durch Urheberrechtsverletzungen auf wenigstens 500 Millionen Dollar. Sollte es tatsächlich zu einer Auslieferung kommen, erwartet Kim Dotcom in den USA sehr wahrscheinlich eine langjährige Haftstrafe. 20 Jahre Haft dürften bei dem Ausmaß der begangenen Urheberrechtsverletzungen eine realistische Größe sein.

Auch wenn das Gericht der Auslieferung an die USA zugestimmt hat ist noch nicht klar, ob und wann es tatsächlich zu einer Auslieferung kommt, denn Kim Dotcoms Anwälte haben bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Dotcom will sich auch weiterhin mit allen Mitteln gegen seine Auslieferung an die USA zur Wehr setzen. Schon bisher war es Dotcom gelungen, den Prozess immer wieder vertagen zu lassen. Außerdem hatte der 41-jährige durchgesetzt, den Prozess über in einem für ihn angefertigten, ergonomisch angepassten Spezialsessel zu sitzen. Kim Dotcom behauptet, unter Rückenbeschwerden zu leiden, die es ihm unmöglich machen, einen normalen Stuhl im Gerichtssaal zu benutzen.

Es stellt sich durchaus die Frage, wie weit amerikanisches Recht überhaupt reichen kann. Denn Kim Dotcom hat in seinem Leben noch nie amerikanischen Boden betreten und auch seine Unternehmen operierten nicht vom Boden der USA aus – können die USA überhaupt eine Auslieferung verlangen?


Bildnachweis: Internet Mana Party Tour 4 August 2014 16“ von William Stadtwald DemchickEigenes Werk. Lizenziert unter CC BY 3.0 über Wikimedia Commons.